Verbandsinfo

Zweck des Verbandes ist ua. die Erkundung und Sicherung von Wasservorkommen (und Mitwirkung bei der Unter-Schutz-Stellung im Sinne der §§ 34 und 35 WRG 1959); die Planung einer ausreichenden und hygienisch einwandfreien Versorgung der Mitglieder des Verbandes mit Trink-, Nutz- und Feuerlöschwasser; die Erschließung von Wasserspendern sowie die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung der zur Erzielung des in vorangehende genannten Zwecks errichteten verbandseigenen Anlagen.

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