Beim Rechnungsabschluss handelt es sich um den gesamten Finanzbericht einer Gemeinde oder eines Landes für ein Jahr. (Im Gegenzug dazu enthält der Voranschlag das geplante Budget.)

Der Rechnungsabschluss ist für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen. Bestandteile des Rechnungsabschlusses sind (siehe VRV 2015 §15):

  • Ergebnisrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
  • Finanzierungsrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
  • Vermögensrechnung für den Gesamthaushalt,
  • Detailnachweis auf Kontenebene,
  • Beilagen zum Rechnungsabschluss:
    • Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts,
    • Nachweis über Zahlungsmittelreserven und Haushaltsrücklagen,
    • Nachweis über den voraussichtlichen Stand der Finanzschulden,
    • Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen,
    • Anlagenspiegel,
    • Liste der nicht bewerteten Kulturgüter,
    • Leasingspiegel,
    • Beteiligungsspiegel,
    • Nachweis über verwaltete Einrichtungen,
    • Nachweise über aktive Finanzinstrumente,
    • Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft,
    • Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten,
    • Rückstellungsspiegel,
    • Haftungsnachweise,
    • Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger sowie pensionsbezogene Aufwendungen für Bedienstete der Gebietskörperschaft für die nächsten 30 Jahre,
    • Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung,
    • Personaldaten laut letztgültigem österreichischen Stabilitätspakt.

Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist der Rechnungsabschluss zu erstellen, der dem obersten Kollegialorgan, dem Gemeinderat, zur Genehmigung vorzulegen ist.

Rechnungsabschlüsse werden auf der Plattform www.offenerhaushalt.at aus den Daten der Statistik Austria bereitgestellt, allerdings haben Gemeinde die Möglichkeit, ihren Rechnungsabschluss nach dem Beschluss im Gemeinderat mittel GHD-Datenträger, vor dem Upload der Statistik Austria Daten, auf der Plattform hochzuladen.