Der Vergleich von Finanzdaten zwischen Gemeinden ist auf der Plattform aus mehreren Gründen nur eingeschränkt möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Gemeindegröße sind absolute Zahlen für den Vergleich ungeeignet, d.h. der Vergleich absoluter Zahlen von kleinen und großen Gemeinden. Zum Vergleich sind Pro-Kopf-Werte deutlich besser geeignet. Auch hierbei muss jedoch auf Einmaleffekte, Brüchen in den Zeitreihen, Regelungen im jeweiligen Bundesland und Gemeindespezifika geachtet werden.

Ein Einmaleffekt kann beispielsweise eine vorzeitige Tilgung sein, die zu hohen Auszahlungen im Finanzierungshaushalt führt und den Saldo 7, d.h. die Veränderung der liquiden Mittel, reduziert. Aber auch Vermögensveräußerungen und außergewöhnliche Investitionen stellen Einmaleffekte dar. Ein Bruch in einer Zeitreihe kann beispielsweise die Ein- und/oder Ausgliederung von Gemeindeleistungen sein, z.B. die Abwasserbeseitigung, die Müllbeseitigung aber auch die Verwaltung der Gemeindeimmobilien. Daher ist es immer wichtig mehrere Jahre zu betrachten, um Einmaleffekte, Ausreißer und Brüche in den Zeitreihen zu identifizieren, damit es nicht zu einem Vergleich eines besonders guten Jahres der einen Gemeinde mit einem besonders schlechten Jahr einer anderen Gemeinde kommt.

Hinzu kommt, dass das Haushaltsrecht für Länder und Gemeinden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015) zwar für einheitliche Regelungen sorgt, was die Gliederungen von Voranschlägen und Rechnungsabschlüsse betrifft, jedoch zahlreiche landesspezifische Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind, was die Vergleichbarkeit über Bundesländergrenzen hinweg erschwert.

Vergleich im Zeitablauf

Die beste Vergleichbarkeit kann somit am ehesten erreicht werden, wenn man die Daten einer Gemeinde im Zeitverlauf betrachtet. Diese gelingt am besten mit der Mehrjahresansicht. Große Sprünge bzw. Ausreißer in den Daten können z. B. entstehen, wenn die Gemeinde große Anschaffungen tätigt oder Leistungen in eigene Betriebe auslagert bzw. wieder in die Gemeinde aufnimmt.

Zu beachten ist dabei natürlich, dass ab dem Jahr 2020 der neue integrierte Drei-Komponentent-Haushalt gilt (VRV 2015). Daten aus dem Finanzierungshaushalt für die Jahre ab 2001 wurden aus der VRV 1997 in die VRV 2015 übergeleitet. Details dazu finden Sie auf der Seite Kameralistik.

Gemeindevergleich nur mit Hintergrundwissen

Aus folgenden Gründen ist ein Vergleich von Gemeinden nur sehr eiingeschränkt bzw. nur mit viel Hintergrundwissen möglich:

  1. Gemeindeverbände: Auf offenerhaushalt.at finden sich die Finanzdaten der Gemeinden. Viele Gemeinden haben Leistungen in Gemeindeverbände ausgelagert. Deren Daten sind derzeit in der Regel nur als Nettoflüsse in den Gemeindedaten enthalten.
  2. Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen: Insbesondere beim Vergleich über Grenzen von Bundesländern hinweg muss auf unterschiedliche landesgesetzliche Rahmenbedingungen geachtet werden.
  3. Ausgegeliederte Leistungen: Häufig gründen Gemeinden Betriebe oder andere Gesellschaften, in die kommunale Leistungen ausgelagert werden. Informationen darüber sind in den Anhängen der Rechnungsabschlüsse zwar zu finden, allerdings verzerrt die Ausgliederung natürlich die Situation im Vergleich zu einer anderen Gemeinde, die dieselbe Leistung anders organisiert hat.
  4. Finanzelle Verflechtungen: Es gibt zahlreiche und komplexe finanzielle Verflechtungen, insbesondere mit den Ländern, die z. B. in Form von Bedarfszuweisungen Investitionen von Gemeinden unterstützen. Grundlegend ist dies im sog. "Finanzausgleich" geregelt.
  5. Zentralörtliche Funktionen und Gemeindekooperationen: Manche Gemeinden sind Standorte von Infrastrukturen (z. B. Freibad, Hallenbad, Sporteinrichtungen, Kultureinrichtungen etc), die von den Bürgerinnen und Bürgern der umliegenden Gemeinden mitgenutzt werden, ohne dass es dafür einen Ausgleich gibt. Es kommt auch häufig vor, dass Gemeinden sich zu Kooperationen zusammenschließen, um Leistungen gemeinsam zu erbringen (z. B. gemeinsamer Bauhof). Beispiele für Kooperationen sind auf https://www.verwaltungskooperation.at dokumentiert.
  6. Generell unterschiedliche Voraussetzungen: Gemeinden, die ein sehr großes Gemeindegebiet oder sehr viele (oder sehr wenige) Einwohnerinnen und Einwohner haben, haben natürlich auch aufgrund äußerer Rahmenbedigungen sehr unterschiedliche Voraussetzungen, die sich auf die Leistungserbringung und damit auch auf die Finanzierung dieser Leistungen auswirkt.

Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung hat jahrzehntelange Erfahrung bei der Analyse, dem Vergleich und dem Benchmarking von Gemeinden. Für das KDZ ist es daher vorteilhafter, eingehendere Analysen gemeinsam mit den betreffenden Gemeinden durchzuführen. Der Vergleich im Sinne eines voneinandern und miteinander Lernens ist ein bewährtes Mittel, um die eigene Performance kritisch zu hinterfragen. Ein im Internet schnell "zusammengeklickter" Vergleich kann daher schnell aufgrund der Komplexität des Themas zu falschen Schlüssen führen.