Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterschied sich bis 2019 deutlich vom privatwirtschaftlichen. Statt der Doppik (doppelte Büchführung) wurde in Österreichs Städten, Gemeinden und Ländern die "Kameralistik" verwendet. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) regelt die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sie kann also als „Kontenrahmen“ verstanden werden.
Ab 1. 1. 2020 sind die Haushalte völlig neu gegliedert: nach dem sogenannten "integrierten Drei-Komponenten-Haushalt" wird die bisherige Logik der Kameralistik, die im Wesentlichen im Finanzierungshaushalt beibehalten wird, um den Ergebnishaushalt und den Vermögenshaushalt ergänzt. Damit sind die Rechnungslegungsvorschriften nun wesentliche ähnlicher der aus der privatwirtschaft bekannten Doppik.
Der "alte" Offenerhaushalt, der die Kameralistik abbildet, ist unter weiterhin verfügbar. Auf der Seite der jeweiligen Gemeinde sind die Links zu den alten Darstellungen enthalten.
Überleitung Kameralistik -> Drei-Komponenten-Haushalt (Finanzierungshaushalt)
Für die Daten der Jahre 2000 bis 2018 (2019) wurden die IST-Daten aus der VRV 1997 in die Logik der VRV 2015 übergeleitet. Dabei wurden auch bundesländerbezifische Regelungen berücksichtigt. Je nachdem in welchem Bundesland sich eine Gemeinde befindet, ist der Umgang mit Bedarfszuweisungsmitteln unterschiedlich, d.h. ob diese am Konto 871 - Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel oder am Konto 301 - Kapitaltransfers von Ländern, Landesfonds und Landeskammern verbucht werden. Dies führt zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Überleitung. In den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Tirol wurde die Post 871 auf das Konto 871 übergeleitet, während in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien die Post 871 auf das Konto 301 übergeleitet wurde.
Außerdem mussten für die Überleitung der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg die SOLL-Daten aus der VRV 1997 herangezogen werden, da im Bundesland Vorarlberg keine Unterscheidung zwischen SOLL und IST gemacht wurde.