Allgemeine Informationen

Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse von Gemeinden oder kommunalen Einheiten zu einem übergeordneten Verband. Die Bundesverfassung regelt, dass sich Gemeinden „zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches […] durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen“ können (Art. 116a Abs. 1 B-VG).
Gemeindeverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Mitgliedsgemeinden behalten dabei jedoch ihre Selbstständigkeit und Souveränität. Die Finanzierung von Gemeindeverbänden erfolgt in der Regel durch Beiträge der Mitgliedsgemeinden, die sich nach verschiedenen Kriterien wie der Einwohnerzahl oder der Fläche richten können. Auch Fördermittel von Land oder Bund können eine Rolle spielen.

Gemeindeverbände dienen dazu, Synergien zu schaffen, Ressourcen zu bündeln und einzelne Aufgaben gemeinsam und dadurch effizienter zu besorgen sowie gemeinsame Interessen zu vertreten. Dies ermöglicht es den beteiligten Gemeinden besser auf die Bedürfnisse ihrer Bürger*innen einzugehen.
Der Zusammenschluss in Gemeindeverbänden ist vor allem im Infrastrukturbereich von großer Bedeutung, neben Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsverbänden sind auch Abfallwirtschaftsverbände ein wichtiger Bestandteil kommunaler Infrastruktur. Die Vielzahl an Verbandstypen spiegelt die zahlreichen Möglichkeiten von Kooperationen wider. Zusammenschlüsse in eine Verbandsstruktur haben zahlreiche Vorteile. Zum einen können sich die Gemeinden ihre Fixkosten teilen und zum anderen auch langfristige Investitionen gemeinsam finanzieren. Es wäre in vielen Bereichen nicht zielführend, wenn eine Gemeinde alleine einen bestimmten Service anbietet. Vor allem für kleinere Gemeinden sind Verbände von großer Bedeutung. So kann von einer gemeinsamen Infrastruktur profitiert, Steuergeld zielgerichtet eingesetzt und ein qualitativ hochwertiges Service sichergestellt werden.

Typische Aufgaben in Gemeindekompetenz, die auf Basis von Gemeindeverbänden organisiert werden, sind beispielsweise:

  • Wasserversorgung
  • Abwasserentsorgung
  • Müllentsorgung
  • Raumplanung und Raumentwicklung
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Beschaffung von Dienstleistungen
  • uvm.

Die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeindeverbänden werden von den Mitgliedsgemeinden in der jeweiligen Vereinbarung und den Regelungen definiert. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Region und Bundesland variieren. So finden sich nähere Regelungen zu den Gemeindeverbänden auch in den Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer.

Visualisierungen zu den Gemeindeverbänden

Auf der Startseite befindet sich eine eigene Darstellung in Form einer sogenannten „Bubble-Map“, die sich je nach Anzahl der freigeschalteten Gemeindeverbände in ihrer Größe verändert.

Da der Großteil der Gemeindeverbände, ebenso wie Gemeinden, die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) anwendet, gibt es für die Visualisierung die bereits bewährte Darstellung des Drei-Komponenten-Haushalt, d.h. Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt und Vermögenshaushalt. 

Bei den Gemeindeverbänden ist eine Navigation vom Gesamthaushalt über die Gruppen zu den Abschnitten bis zu den Unterabschnitten möglich. Im Unterschied zu den Gemeinden werden bei den Gemeindeverbänden jedoch nicht sämtliche Ansatzgruppen bebucht sein, sondern nur jene Gruppen, die für den Verbandszweck notwendig sind.

Bei den einzelnen Gemeindeverbänden werden die Mitgliedsgemeinden des Verbandes angezeigt. Außerdem wird bei jeder Mitgleidsgemeinde die Mitgliedschaft beim Gemeindeverband angezeigt.