Beim Voranschlag handelt es sich um die geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen für ein Jahr (Budget). (Die gesamten verbuchten Geschäftsfälle finden sich am Ende eines Jahres im Rechnungsabschluss.)
Der Voranschlag wird für ein Kalenderjahr erstellt. Der Voranschlag enthält sowohl den Ergebnishaushalt, d.h. den Ergebnisvoranschlag und den Finanzierungshaushalt, d.h. den Finanzierungsvoranschlag. Der Vermögenshaushalt ist nicht Teil des Voranschlages und ist nur im Rechnungsabschluss enthalten.
Eine Ausnahme bilden Gemeindeverbände, deren Budgetvolumen bis zu 700.000 Euro beträgt und daher nicht den gesamten Drei-Komponenten-Haushalt führen müssen, sondern nur den Finanzierungshaushalt führen.
Bestandteile des Voranschlages sind (siehe VRV 2015 §5):
- Ergebnisvoranschlag für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
- Finanzierungsvoranschlag für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
- Detailnachweis auf Kontenebene,
- Beilagen zum Voranschlag:
- Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts,
- Nachweis über Zahlungsmittelreserven und Haushaltsrücklagen,
- Nachweis über den voraussichtlichen Stand der Finanzschulden,
- Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen.
Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist der Rechnungsabschluss zu erstellen, der den Gremien des Gemeindeverbandes zur Genehmigung vorzulegen ist.
Voranschläge müssen auf der Plattform www.offenerhaushalt.at von den Gemeindeverbänden selbst hochgeladen werden.