Die Nettovermögensquote wird aus den Daten des Vermögenshaushalts berechnet. Die Kennzahl zeigt, wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Die Nettovermögensquote gibt somit Auskunft über die Kapitalstruktur einer Gemeinde. Die Kennzahl wird wie folgt berechnet:

Da der Sonderposten Investitionszuschüsse dem erweiterten Nettovermögen zugerechnet werden kann, wird auch der Sonderposten bei der Berechnung im Zähler der Bruchrechnung berücksichtigt.

Der Kennzahlenwert ist folgendermaßen zu interpretieren:

  • Je höher der Wert, umso größer ist der Anteil des Vermögens das durch Eigenmittel der Gemeinde bzw. durch das Nettovermögen (inkl. Sonderposten) finanziert wird. D.h. je höher der Wert, umso geringer sind die Finanzschulden und damit die Belastung der Gemeinde durch Tilgungen und Zinsen.
  • Liegt der Wert bei 100 Prozent, wird das gesamte Vermögen über das Nettovermögen (inkl. Sonderposten) finanziert und die Gemeinde hat keinerlei Fremdmittel.
  • Liegt der Wert bei Null, wird das gesamte Vermögen über Fremdmittel finanziert und die Gemeinde hat keinerlei Eigenmittel bzw. kein Nettovermögen (inkl. Sonderposten)
  • Ist der Wert negativ, ist das Nettovermögen (inkl. Sonderposten) der Gemeinde negativ, d.h. die Passivseite der Vermögensrechnung ist größer als die Aktivseite der Vermögensrechnung.

Für die Nettovermögensquote gibt es derzeit kein Bewertungsschema. Nähere Infos finden Sie dazu hier.